Undichte Wohngebäude können unangenehme Zugerscheinungen und einen höheren Energieverbrauch verursachen. Diese Zugerscheinungen können dazu führen, dass trotz erhöhter Raumtemperaturen (20 °C und mehr) das Raumklima unbehaglich wirkt. Wenn es im Fußbereich zieht (Kaltluftseen) wird auch eine erhöhte Raumtemperatur als nicht ausreichend empfunden.
Die Energieeinsparverordnung fordert einen Nachweis der Luftdichtheit der Gebäudehülle. Die DIN 4108-7 nennt ebenso wie die EnEV entsprechende zahlenmäßige Anforderungen.
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