Die qualifizierte Baubegleitung erarbeitet die notwendigen Angebote, organisiert Termine mit Handwerkern, kümmert sich um Arbeitssicherheit, Baustellen WC‘s,
Behördengänge und Vieles mehr.
Je nach Wunsch und Bedarf des Bauherrn, wird die Baubegleitung individuell von uns abgewickelt.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bezuschusst Ihre energetische Fachplanung und Baubegleitung durch unseren Sachverständigen. Dies gilt für Sanierungsvorhaben
zum KfW-Effizienzhaus oder für Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden.
Wir als Sachverständige und Energieberater sind im Sinne der Förderrichtlinien ein im Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung" zugelassenes Unternehmen.
Wir sind nach § 21 EnEV 2014 eine ausstellungsberechtigte Person und ein für die Bundesprogramme"Energieeffizientes Bauen und
Sanieren" zugelassener Experte.
Folgende förderfähige Leistungen werden ergänzend zur Baubegleitung angeboten:
Planung
-
Werkplanung
- Konzept
zur Wärmebrückenminimierung
-
Wärmebrückennachweise
- TGA Planung
-
Gleichwertigkeitsnachweis
- Thermische Solarsimulation
-
Aufstellung eines Sanierungsablaufplanes
-
Dimensionierung Lüftungsanlag
-
Berechnungen zum Hydraulischen Abgleich
Ausschreibung
-
Ausschreibung für die beteiligten Gewerke
-
Anfertigung Preisspiegel
- Erstellung eines
Bauzeitplanes
- Mitwirken bei der Auftragsvergabe
Ausführung
-
Baustellenkoordination
-
Baubegleitende Luftdichtheitsmessung
-
Meilensteinprüfung nach Abschluss von Einzelgewerken
-
Baustellenbegehungen einschließlich der Überprüfung der wärmebrückenminimierten Ausführung, sowie Umsetzung des Luftdichtheits- und Lüftungskonzeptes (mind. eine vor Ausführung der Putzarbeiten bzw.
Verschließung evtl. Bekleidungen), sofern diese Gewerke zur fachgerechten Ausführung kamen
-
Erstellung Bautagebuch mit Bauleiterprotokoll
- Kostenkontrolle (baubegleitend)
Abnahme
-
Abnahme Einzelgewerke der energetischen Sanierungen
-
Erstellung Abnahmeprotokoll
-
Einregulierung Lüftungsanlage überprüfen
-
Blower Door Messung im Nutzungszustand (soweit nicht von der BAFA gefördert)
-
Thermografieaufnahmen der Gebäudehülle (soweit nicht von der BAFA gefördert)
-
Durchführung oder Überprüfung eines Hydraulischen Abgleichs bei Nichterneuerung der Heizung, es sei denn, die Optimierung der Wärmeverteilung wird als Einzelmaßnahme in einem anderen KfW Programm
gefördert
Bewertung
- Erstellung einer
Baudokumentation als Hausakte mit bildlicher Darstellung und Erläuterungen des Bauprozesses
-
Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises
-
Hinweise zur Gewährleistung
-
Erstellung des Verwendungsnachweises mit Kostenauswertung
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.