Wir stellen Ihnen Energieausweise für Wohn-und Nichtwohngebäude sowie EnEV Nachweise aus.
Energieausweise sind auf Grundlage des Energiebedarfs oder Energieverbrauchs und von verschiedenen Faktoren abhängig.
Alle Gebäude, die neu vermietet oder verkauft werden, benötigen ab dem 01. Juli 2014 einen Energieausweis.
Die Energieausweise müssen auf Verlangen vorgelegt werden.
Wird der Energieausweis auf Verlangen nicht vorgelegt, so ist das eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden
kann.
Wohngebäude die weniger als 5 Wohnungen (1 bis 4 Wohnungen) besitzen und bei denen der Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, benötigen bei Vermietung oder Verkauf den Bedarfsausweis.
Bei Wohngebäuden die dem Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung vom 11. August 1977 entsprechen oder der Bauantrag nach dem 1. November1977 gestellt wurde, besteht die Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Es besteht ebenfalls Wahlfreiheit zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
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